Die Gründungsvereinbarung fasst die Ergebnisse und Entscheidungen für die neue Pfarrei und Kirchengemeinde während der Projektphase zusammen. Sie hat somit eine Scharnierfunktion zwischen Projektphase und Errichtung der neuen Pfarrei zum 1. Januar 2026. In den Jahren 2027/2028 werden die Ergebnisse und Entscheidungen, die getroffen wurden, in der Pfarrei überprüft und weiterentwickelt.
Die Gründungsvereinbarung ist daher nicht im Sinne einer Satzung, einer Pastoralkonzeption oder einer Gründungsakte zu verstehen, wie der Begriff auch nahelegen könnte, sondern dient ausschließlich der Überleitung.
Die Gründungsvereinbarung besteht aus zwei Teilen: Im Teil 1 (Profil der Pfarrei) dokumentiert – aus dem lokalen Projekt kommend – die Pfarrei für sich ihre Vereinbarung zu Vision, Zielen, Schwerpunktsetzungen etc. Im Teil 2 (Organisation der Pfarrei) sind die Entscheidungen der Pfarrei zusammengefasst, mit welchem sie starten will.
Hier finden Sie die Gründungsvereinbarung als Dokument zum Download